Beitragsordnung

Vereinsbeitrag

Erwachsene 156,00 Euro
Kinder, Jugendliche bis 12 Jahre 78,00 Euro
Jugendliche 13 bis 18 Jahre, Auszubildende, Studenten (bis zum vollendenten 27. Lebensjahr, mit Nachweis) 91,00 Euro
Ehepaare 234,00 Euro
Familien mit Kindern bis 18 Jahre 273,00 Euro
Alleinerziehende/r mit Kindern bis 18 Jahre 195,00 Euro
Passive 50,00 Euro
Auswärtige 20,00 Euro

Fördermitgliedschaft

Einzelmitglied 200,00 Euro
Ehepaare 300,00 Euro
Familien 340,00 Euro

Als Fördermitglied zahlen Sie freiwillig einen höheren Beitrag. Sie helfen damit, den sozialen Ausgleich unserer Beitragsordnung zu wahren. Die Fördermitglieder werden am Ende des Jahres zu einem gemeinsamen Essen eingeladen.

Sonderbeitrag Tennis – gültig ab 1. Januar 2023

Erwachsene* 110,00 Euro
Kinder bis 12 Jahre ohne
Jugendliche 13 Jahre bis 18 Jahre, Auszubildende, Studenten (bis zum vollendenten 27. Lebensjahr, mit Nachweis)* 40,00 Euro
Ehepaare* 175,00 Euro
Passive 30,00 Euro
Teilzeitspieler* (ab 18 Jahre)** 75,00 Euro

 

Anmerkungen

Die Beiträge sind Jahresbeiträge und mittels Bankeinzug zu entrichten. Bei Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro fällig (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22. März 2002).

Inhaber des Karlsruher Passes gewähren wir eine Ermäßigung. Wir akzeptieren Bildungsgutscheine bzw.Bildungsgutscheine 60plus für den Vereinsbeitrag.

Mitglieder der Tennisabteilung zahlen zusätzlich zum Vereinsbeitrag den Sonderbeitrag Tennis, sowie eine Arbeitseinsatzgebühr.

* zzgl. Arbeitseinsatzgebühr:

ab 2023 je aktives Tennismitglied von 13 – 65 Jahre 60€ (5h à 12€)

** Die Teilzeitspielberechtigung beschränkt sich auf: Montag – Freitag jeweils bis 16.00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertage jeweils bis 12.00 Uhr